13.12.2019
Neue EU-Schwellenwerte ab dem 1. Januar 2020

Ab dem 01.01.2020 gelten niedrigere EU-Schwellenwerte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und von Konzessionen.
Nach den EU-Richtlinien sind die Schwellenwerte alle zwei Jahre zu überprüfen und ggf. neu festzulegen.
Laut der entsprechenden delegierten EU-Verordnungen vom 30.10.2019 betragen die neuen Werte für:
- Bauaufträge: 5.350.000 Euro (bis zum 31.12.2019: 5.548.000 Euro)
- Liefer-/Dienstleistungsaufträge: 214.000 Euro (bisher: 221.000 Euro)
- Liefer-/Dienstleistungsaufträge (Sektoren und Verteidigung/Sicherheit): 428.000 Euro (bisher: 443.000 Euro)
- Liefer-/Dienstleistungsaufträge (Bundesbehörden): 139.000 Euro (bisher: 144.000 Euro)
- Bau-/Dienstleistungskonzessionen: 5.350.000 Euro (bisher: 5.548.000 Euro)