10.12.2018
Änderungen in VOB/A beschlossen

Am 13.11.2018 hat der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) Änderungen der VOB/A Abschnitt 1 beschlossen. Der Bund plant, die neue VOB/A für Unterschwellenvergaben zum 01.01.2019 einzuführen.
Wesentliche Änderungen im 1. Abschnitt der VOB/A sind:
- Gleichstellung der Öffentlichen Ausschreibung und der Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb (künftig § 3a Abs. 1 VOB/A)
- Erleichterter Nachweis der Eignung (§ 6a Abs. 5 VOB/A)
- Einführung eines Direktauftrages bei einem Auftragswert von bis zu 3.000 Euro (§ 3a Abs. 4 VOB/A)
- Verzicht auf Nachweise, wenn die den Zuschlag erteilende Stelle bereits in deren Besitz ist (§ 6b Abs. 3 VOB/A)
- Zulassung mehrerer Hauptangebote (§ 8 Abs. 2 Nr. 4 VOB/A)
- Neufassung der Nachforderungsregeln (§ 16a VOB/A) mit Einführung einer abschließenden Liste mit den vorzulegenden Unterlagen (§ 8b Abs. 2 Nr. 5 VOB/A)
- Klarstellung der Zuschlagsentscheidung (§ 16d Abs. 1 Nr. 4 VOB/A)
Die Überarbeitung der Abschnitte 2 (VOB/A-EU) und 3 (VOB/A-VS) soll folgen. Eine neue Gesamtausgabe der VOB – also mit überarbeiteten Abschnitten 2 und 3 – ist derzeit für Mitte 2019 vorgesehen.