Neue EU-Vergaberichtlinie verabschiedet

Die neu gefassten EU-Vergaberichtlinien für öffentliche Aufträge sind nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 23.03.2014 nunmehr am 17.04.2014 in Kraft getreten. Der VDMA setzt sich bei "wirtschaftlich günstigstem Angebot" durch.
Öffentliche Aufträge bergen ein erhebliches Geschäftspotential für leistungsfähige Unternehmen aller Branchen, insbesondere des Maschinenbaus. Das Gesamtvolumen öffentlicher Aufträge in der EU – d.h. der Einkauf von Gütern, Dienst- und Bauleistungen durch Regierungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts – wird auf ca. 17 % des Bruttoinlandsprodukts der Union geschätzt oder 1.500 Milliarden Euro. Allein in Deutschland beschaffen Bund, Länder und Gemeinden jährlich Waren und Dienstleistungen im Wert von fast 300 Milliarden Euro.
Mit der Modernisierung des EU-Vergaberechts sind die Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge und die Richtlinie von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung überarbeitet worden. Zudem ist ein neuer Rechtsakt über die Konzessionsvergabe eingeführt worden.
Nachstehend ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:
- Als Kriterium für die Zuschlagserteilung ist nun das wirtschaftlich günstigste Angebot vorgesehen. Damit ist der niedrigste Preis nicht mehr (allein) bei der Zuschlagserteilung ausschlaggebend, sondern vielmehr das Wirtschaftlichkeitsprinzip. Auf diese Weise finden jetzt auch andere, auftragsbezogene Aspekte, wie z.B. Qualität einer Leistung, Umwelteigenschaften oder Lebenszykluskosten primär Berücksichtigung.
- Mit den neuen Richtlinien hält auch ein neues Vergabeverfahren Einzug, mit dem innovative Lösungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe unterstützt werden sollen. Die neue „Innovationspartnerschaft“ soll es den Beschaffern ermöglichen, mit einer Ausschreibung ein bestimmtes Problem anzugeben, ohne möglichen Lösungen vorzugreifen, und so dem Auftraggeber und dem Bieter Spielraum für die Entwicklung gemeinsamer Initiativen zu lassen.
- Durch die Verwendung eines einheitlichen europäischen Auftragsdokuments in Form einer Eigenerklärung soll das Bieterverfahren für Unternehmen einfacher werden. Nur der Bieter, der den Zuschlag erhält, muss die Originaldokumente vorlegen. Dies soll den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um 80 % verringern, schätzt die Kommission. Die neuen Regeln fördern auch die Unterteilung der Aufträge in Fach- und Teillose, damit kleine und mittlere Unternehmen leichter mitbieten können.
- Kritisch zu sehen ist allerdings, dass öffentliche Auftraggeber nach den Richtlinien besondere Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags festlegen können, die insbesondere Sozial- und Umweltbelange betreffen. Verschärft wird dies noch dadurch, wonach die Vorgabe von politischen Aspekten im Hinblick auf den sog. „spezifischen Produktionsprozess“ erfolgen darf. Die Bedingungen dürfen aber nur verlangt werden, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang zum Auftragsgegenstand stehen. Gerade Letzteres war eine Kernforderung des VDMA.
In Deutschland erfolgt die Umsetzung u. a. in den Vergabe- und Vertragsordnungen für Bau- bzw. Lieferleistungen (VOB und VOL).
Autor: RA Gunther Hess
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